Der Deutsche Wetterdienst kann künftig Informationen rund um amtliche Warnungen vor gefährlichen Unwettern oder radioaktiven Strahlen als Open Data herausgeben. Dies hat der Bundestag bei der Reform des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst (DWD) verabschiedet. Die Novelle ermöglicht es der staatlichen Einrichtung, entgeltfrei an die Allgemeinheit meteorologische Daten zu amtlichen Warnungen über Wettererscheinungen herauszugeben.
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Auch Geodaten des DWD können damit im Rahmen der nationalen Infrastruktur von der Allgemeinheit umsonst bezogen werden. Stellen von Bund, Ländern und Gemeinden soll der Wetterdienst zudem dabei unterstützen, Aufgaben im Bereich von Katastrophen-, Bevölkerungs- und Umweltschutz durchzuführen, insbesondere bei Wetter- und Klimaereignissen mit hohem Schadenspotenzial.
Der Deutsche Wetterdienst (DWD) stellt seine Daten in der Grundversorgung Nutzern frei zur Verfügung. Hierunter fallen aktuelle Wetterinformationen für jedermann, die unverzichtbare Grundinformationen des nationalen Wetterdienstes für die Öffentlichkeit darstellen. Der DWD stellt die Daten und Produkte der Grundversorgung frei zur Verfügung. „Frei“ bedeutet sowohl, dass die Daten entgeltfrei sind, als auch, dass sie nur noch geringen Nutzungseinschränkungen unterliegen.
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Links
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/
http://www.dwd.de/
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Foto: Emil Jarfelt
Twin Peaks, San Francisco, United States
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